Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Torwartschule „Jörg Linker Torwartschulungen“ und dem Kunden. Abweichungen sind schriftlich bei Auftragsbestätigung zu fixieren.
  2. Anmeldungen zum Training sind nur dann gültig, wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Torwartschule “ Jörg Linker Torwartschulungen“ anerkennt. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Training erfolgt gem. den Angeboten entsprechend entweder über ein ausgefülltes Formular (Individualtraining und Camp) oder mit Unterschrift des Kunden auf der Auftragsbestätigung.

Trainings-/ Veranstaltungsorte

Der Trainingsort befindet sich auf dem Sportgelände des Kunden. Witterungsbedingte Änderungen und Ausweichen auf andere Trainingsorte sind möglich und werden rechtzeitig angekündigt. Die Leistungen der Torwartschule ergeben sich aus den von den Kunden beauftragten Angeboten, die zeitlich sich zeitlich unterscheiden, jedoch nicht befristet sind.

Durchführung der Trainingseinheiten

  1. Die Trainingseinheiten erfolgen zum vorgegebenen oder vereinbarten Termin.
  2. Die Torwartschule „Jörg Linker Torwartschulungen“ behält sich Terminänderungen aufgrund schwerwiegender Gründe, schlechter Witterung oder andere maßgeblicher Umstände vor. Ausgefallene Trainingseinheiten werden nachgeholt.
  3. Der Torwartschule „Jörg Linker Torwartschulungen“ steht es frei, Trainingseinheiten rechtzeitig abzusagen und einen Ersatztermin zu benennen.
  4. Aufgrund eines effektiven Trainings ist der Kunde verpflichtet eine Absage des Trainings bei Krankheit oder Verhinderung bis spätestens 13 Uhr des Trainingstages mitzuteilen, (telefonisch, per SMS, Email oder über Whatsapp)
  5. Erfolgt keine Absage oder der Kunde meldet sich nicht zur Trainingseinheit, Camp, Veranstaltung ab, werden die versäumten Trainingseinheiten in Rechnung gestellt.

Zahlung

Rechnungen über die tatsächlich durchgeführten Trainingseinheiten werden spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Camps werden nach Aufwand berechnet und sind sofort zur ersten Trainingseinheit fällig. Individualtraining wird nach Aufwand und durchgeführten Trainingseinheiten gem. Absprache mit dem Kunden berechnet und sind sofort fällig.

Widerrufsbelehrung

Für ergangene Aufträge besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Kündigung

Die Dienstleistungsvereinbarung (Auftrag) kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beendet werden

Haftung

  1. Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten oder die Teilnehmer bzw. der Kunde, dass der Trainingsteilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist. Gewohnheiten mit religiösem Hintergrund sind der Torwartschule bei Anmeldung mitzuteilen.
  2. Während des Trainingsbetriebes ist der Teilnehmer durch seine eigene private Unfallversicherung versichert bzw. durch den Sportverein.
  3. Die Torwartschule „Jörg Linker Torwartschulungen“ kann bei unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, vom Vertrag bzw. Auftrag zurücktreten.
    Die Torwartschule haftet für die sorgfältige Auswahl der Trainer und Veranstaltungsorte. Weder der Kunde, Trainingsortbetreiber noch die Torwartschule „Jörg Linker Torwartschulungen“ haften für den Verlust von verlorenen Ausrüstungen, persönlichen Gegenständen, Bargeld oder sonstigen Wertsachen.
  4. Die Torwartschule „Jörg Linker Torwartschulungen“ behält sich vor, Trainingsteilnehmer vom Trainingsbetrieb auszuschließen, wenn diese die Anweisungen der Trainer nicht befolgen oder andere Teilnehmer gefährden.

Bild und Filmrechte

Mit dem Zustandekommen eines Vertrags/ Auftrags erklärt sich der Kunde einverstanden, dass die von der Torwartschule angefertigte Ton-, Foto- und Filmaufnahmen – während den Trainingseinheiten, Camps oder Veranstaltungen- ohne zeitliche Einschränkung zu Werbezwecken verwendet, vervielfältigt oder auf der Homepage bzw. in sozialen (und anderen) Medien veröffentlicht werden dürfen. Ausnahmen sollten vor Vertragsbeginn bzw. nach Angebotsabgabe bzw. spätestens bei Auftragsbestätigung bekannt gegeben und schriftlich fixiert werden

Honorarforderungen des Kunden gegenüber „Jörg Linker Torwartschulungen“ sind diesbezüglich nicht möglich.

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